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Charakteristika des
Studien-, Lehr- und Forschungsbetriebs
Für die
Zulassung zum Studium sind in der Regel Abitur, fachgebundene Hochschulreife
oder Fachhochschulreife oder auch besondere Zulassungs- oder Einstufungsprüfungen
für Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung (alle ggf. mit
Vorpraktikum) erforderlich. Studienbewerbern auf dem Zweiten Bildungsweg
stehen kirchliche Fachhochschulen, im Einklang mit den jeweiligen
Landesgesetzen besonders offen. Für einzelne Fachrichtungen
(Heilpädagogik, Religionspädagogik, Krankenpflege) gelten
u.U. Sonderregelungen. An den verschiedenen Fachhochschulen besteht für ausgewählte Studiengänge auch die Möglichkeit das Studium berufsbegleitend durchzuführen, was insbesondere für die Mitarbeiter/innen im Sozialwesen eine interessante Option darstellt.
Die Studiendauer
(Regelstudienzeit) beträgt bis zu vier Jahre. Dies dürfte
auf die gute Studienorganisation, aber sicher auch auf die kommunikative
Atmosphäre an den kirchlichen Fachhochschulen zurückzuführen
sein. Es bestehen Möglichkeiten zu einem vertiefenden Schwerpunktstudium,
dem auch die praktischen Anteile des Studiums - Blockpraktika, Begleitpraktika
bzw. Projekte, evtl. Praxissemester - zugeordnet sind. Die Lehrveranstaltungen
finden fast durchweg in überschaubaren Größen statt;
kleine Gruppen eröffnen die Möglichkeit intensiver Kommunikation.
Auf den persönlichen Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden
wird an den kirchlichen Fachhochschulen besonderer Wert gelegt.
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